Umgang mit § 8a Kindeswohlgefährdun
Die pädagogischen Fachkräfte sind sich der Sorgfaltspflicht der ihnen anvertrauten Kinder bewusst. Aufmerksam haben sie das Wohlbefinden der Mädchen und Jungen im Blick und reagieren entsprechend.
Im Team wurde eine Prozessregelung erarbeitet, in der bei dem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung der Handlungsablauf festgelegt ist.